Wissens-Eintrag

Einbruchschutzgarantie

Die hohe Qualität der von uns verwendeten Produkte und die einwandfreie Verarbeitung durch unsere Techniker erlaubt es uns, Ihnen eine Einbruchschutzgarantie zu gewähren.

Die Garantie in den Stufen 1, 2 oder 3 kommt für jede Zutrittsmöglichkeit, die durch uns gesichert wurde, zum Tragen.

  • die Einstufung in die Garantiestufe erfolgt durch unsere Berater
  • massgebend ist der Zustand der vorhandenen Substanz sowie die eingesetzten Produkte
  • die Garantie wird auf der Rechnung explizit erwähnt

Sollten Sie trotz unserer Schutzmassnahmen einen Einbruch erleiden, entschädigt Sie die FAND AG für Ihre Umtriebe mit einem einmaligen Betrag von Fr. 1’000, 2’000 oder 3‘000.–. Unsere Auszahlung erfolgt innert 48 Stunden nach eingegangener Schadensmeldung, unabhängig von der Entschädigung Ihrer Versicherung.

 

Bedingungen der Einbruchschutzgarantie

EINSTUFUNG:

Die Einstufung erfolgt ausschliesslich durch einen autorisierten Mitarbeiter der FAND AG und muss von uns jeweils schriftlich bestätigt werden.

GARANTIEDAUER:

Die Garantie endet gemäss Sicherheitsstufe nach 1, 2 oder 3 Jahren nach der Installation der vereinbarten Schutzvorrichtungen oder im Schadensfall. Garantieanspruch besteht erst nach vollständiger Zahlung der Installationen. Verrechnungen sind ausgeschlossen.

BEDINGUNGEN:

Damit ein Garantieanspruch geltend gemacht werden kann, muss eine der oben aufgeführten Sicherheitsinstallationen überwunden, und die vollständig abgeschlossene Vorrichtung darf nicht mit einem Schlüssel oder Code geöffnet worden sein. Es muss ein Protokoll der Polizei vorliegen. Die FAND AG muss unverzüglich und ausschliesslich zur Schadensbehebung aufgeboten werden. Durch Eingriffe Dritter erlischt die Garantie.

GARANTIEVERLÄNGERUNG:

Die Garantie kann verlängert werden: Nach einer kostenpflichtigen Überprüfung der Schutzvorrichtung durch die FAND AG werden die Garantievoraussetzungen neu beurteilt und allfällig notwendige Nachrüstungen vorgeschlagen.

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